Vereinbarung zur Nutzung von Sportgeräten im Fitnessraum des International Club Berlin e.V.

 

Zwischen

Clubmitglied des International Club Berlin („Nutzer“)


Nachname:         _______________________


Vorname:            _______________________


Straße/#:             _______________________


PLZ:                      _______________________


Ort:                      _______________________


Telefon:               _______________________


Mobil:                  _______________________


E-Mail:                 _______________________

 

und

 

International Club Berlin e.V. (“International Club Berlin”)

Thüringer Allee 5-11

14052 Berlin

 

  • Neu
  • Änderung

 

Nutzer Nr.:                                                      _______________

 

Beginn der Nutzungsvereinbarung:            _______________
  

Vorzeitiger Trainingsbeginn:                        _______________
 

  1. Vertragsgegenstand
    1. Der Nutzer erhält das Recht, die im Fitnessraum zur Nutzung freigegebenen Sport- und Fitnesseinrichtungen und -geräte (nachfolgend zusammen „Sportgeräte“) des International Club Berlin innerhalb dessen Öffnungszeiten nach Maßgabe dieser Vereinbarung zu nutzen.
    2. Voraussetzung für die Nutzung der betreffenden Sportgeräte ist eine vorherige Einweisung gem. Ziffer 4 durch das hierfür vorgesehene Personal sowie eine Reservierung der Sportgeräte über die Internetseite eBuSy gem. Ziffer 6 dieser Vereinbarung.
    3. Die Rechte des Nutzers aus dieser Vereinbarung sind nicht übertragbar.

 

  1. Laufzeit, Kündigung
    1. Die Laufzeit dieser Vereinbarung beträgt 12 Monate und verlängert sich anschließend jeweils um ein Jahr, wenn sie nicht mit einer Frist von 1 Monat zum Monatsende von einer der beiden Vertragsparteien mindestens in Textform gem. § 126b BGB gekündigt wurde.
    2. Der International Club Berlin hat die Sportgeräte zunächst testweise bis zum 31.03.2020 gemietet. Sollte der International Club Berlin sich dazu entschließen, die Anmietung der Sportgeräte über die Testphase hinaus nicht zu verlängern, so hat der International Club Berlin ein einmaliges einseitiges Sonderkündigungsrecht zum 31.03.2020 unter Wahrung der Frist von 1 Monat zum Monatsende. Zuviel geleistete Monatsgebühren werden dem Nutzer in diesem Falle anteilig zurückerstattet.

 

  1. Nutzung des Fitnessraums, Zugang
    1. Der Nutzer verpflichtet sich, den Fitnessraum und die Sportgeräte pfleglich zu behandeln und die Rechte der anderen Trainierenden nicht zu verletzen. Der Fitnessraum darf insb. nicht mit Straßenschuhen betreten werden, Musik ist auf Zimmerlautstärke zu halten. Der Fitnessraum ist nach der Nutzung aufgeräumt und ordentlich zu verlassen, Schäden sind umgehend zu melden.
    2. Die Sportgeräte dürfen nur im Rahmen der für sie jeweils zugelassenen Nutzung verwendet werden. Dem Nutzer ist es dabei untersagt, die Elektrik der Sportgeräte oder den Internetzugang im Fitnessraum zu unterbrechen oder zu beeinflussen.
    3. Im Fitnessraum dürfen keine alkoholischen Getränke sowie berauschende oder leistungssteigernde Substanzen konsumiert werden.
    4. Das Mitbringen von Begleitpersonen oder Tieren ist nicht gestattet. Es ist nicht gestattet, Dritten ohne Zugangsberechtigung Zutritt zum Fitnessraum zu verschaffen.
    5. Der International Club Berlin bzw. das von ihm hierfür vorgesehenen Personal ist berechtigt, soweit dies zur Aufrechterhaltung eines geordneten Betriebes des Fitnessraums, der Ordnung und Sicherheit oder Einhaltung der Hausordnung nötig ist, Weisungen zu erteilen. Diesen Weisungen ist Folge zu leisten.
    6. Zugang zum Fitnessraum erhalten Sie über einen Schlüssel, der von der Wache ausgegeben und verwaltet wird.

 

  1. Einweisung

Vor der ersten Nutzung der Sportgeräte hat zwingend eine Einweisung mit einem vom International Club Berlin bereitgestellten Personal Trainer zu erfolgen. Dazu hinterlegen Sie bitte im Club-Sekretariat Ihre Mobilnummer und Ihren Rückrufwunsch durch den Personal Trainer. Dieser wird sich zwecks eines Termins zur Einweisung und zur Erarbeitung Ihres persönlichen Trainingsplans mit Ihnen in Verbindung setzen. Die Nutzung der Geräte ohne Einweisung ist untersagt.

 

  1. Nutzungsgebühr
    1. Die Nutzungsgebühr richtet sich nach der aktuellen Preisliste, die dieser Vereinbarung als Anlage beigefügt ist. Beginnt die Nutzung im Laufe eines Monats wird insoweit eine anteilige Nutzungsgebühr berechnet.
    2. Der International Club Berlin ist berechtigt, die Nutzungsgebühr zu erhöhen, wenn sich der gesetzliche Umsatzsteuersatz erhöht, wobei sich die Erhöhung der Nutzungsgebühr auf den erhöhten Umsatzsteuersatz beschränkt. Der International Club Berlin wird das Preiserhöhungsrecht durch Erklärung in Textform (§ 126b BGB) ausüben. Die Preiserhöhung wird ab dem, auf den Zugang der Erklärung folgenden Monatsersten, wirksam. Soweit sich die gesetzliche Umsatzsteuer ermäßigt, ermäßigt sich die Nutzungsgebühr entsprechend. Die Ermäßigung tritt mit der Verringerung der Umsatzsteuer ein.
    3. Der International Club Berlin ist berechtigt, die Nutzungsgebühr nach Ablauf der in Ziffer 2 genannten Testphase angemessen zu erhöhen um die Anmietung der Fitnessgeräte für den International Club Berlin kostendeckend zu gestalten. Eine Erhöhung wird nicht vor dem 31.03.2020 erfolgen und ist auf maximal 20% innerhalb eines Jahres begrenzt. Der International Club Berlin wird das Preiserhöhungsrecht durch Erklärung in Textform (§ 126b BGB) ausüben. Die Preiserhöhung wird ab dem, auf den Zugang der Erklärung folgenden Monatsersten, wirksam. Verbunden mit einer Preiserhöhung steht dem Nutzer ein Sonderkündigungsrecht von 1 Monat zum Monatsende zu. Soweit sich durch starke Nachfrage die Kosten pro Nutzer reduzieren, ermäßigt sich die Nutzungsgebühr entsprechend.
    4. Die Zahlungsweise erfolgt für jeweils 6 Monate im Voraus per SEPA-Lastschrift Verfahren gemäß der als Anlage beigefügten aktuellen Preisliste. In den veröffentlichten Gebühren ist jeweils die gesetzlich vorgeschriebene MwSt. von derzeit 19% enthalten. Der Nutzer wird eine Änderung seiner Bankverbindung unverzüglich dem International Club Berlin mitteilen und ggf. eine neue Einzugsermächtigung erteilen.

 

  1. Buchung/Reservierung der Sportgeräte, Erfassung und Abwicklung Nutzungsgebühren
    1. Die Reservierung der Sportgeräte ist ausschließlich über die Internet-Plattform eBusy, einer Software zur Buchung und Verwaltung von Club Angeboten möglich. Dazu melden Sie sich bitte auf der Internetseite https://international-club-berlin.ebusy.de an oder nutzen den Link auf unserer Homepage. Eine separate Registrierung ist erforderlich. eBuSy ist das gleiche System, über das der International Club Berlin die Tennisplätze verwaltet. Wenn Sie bereits eine Registrierung für die Nutzung der Tennisplätze haben, können Sie die gleichen Zugangsdaten auch für die Reservierung der Sportgeräte im Fitnessraum nutzen.
    2. Die Erfassung und Abwicklung der in Ziffer 5 genannten Nutzungsgebühren erfolgt über das Mitglieder-Verwaltungsprogramm des International Club Berlin.

 

  1. Reservierungsdauer, Verhinderung und Ausfall

Die Reservierung für ein Sportgerät beginnt jeweils zur vollen Stunde und gilt für 60 Minuten. Etwaige Verspätungen des Nutzers werden vollständig von der reservierten Trainingszeit abgezogen.

 

  1. Datenschutzhinweise

Der International Club Berlin verarbeitet Daten über die Nutzung der Trainingsgeräte (Datum und Dauer der Nutzung sowie die Nutzer Nr.) und Daten zum Nutzungsverhältnis (Name, Vorname, E-Mail-Adresse, Telefonnummer, Mobilnummer etc.). Die Verarbeitung dieser Daten erfolgt zum Zwecke der Vertragsabwicklung, Kundenbetreuung und zur Überwachung unbefugter Nutzungen. Der International Club Berlin speichert die Daten über die Nutzung der Trainingsgeräte für maximal zwei Monate; die Daten zum Nutzungsverhältnis  über die Nutzung der Trainingsgeräte werden nach Nutzungsende bis zum Ablauf der gesetzlichen Aufbewahrungspflicht gespeichert und danach gelöscht, es sei denn, dass der International Club Berlin aufgrund von steuer- und handelsrechtlichen Aufbewahrungs- und Dokumentationspflichten (aus HGB, StGB oder AO) zu einer längeren Speicherung verpflichtet ist.

Die Datenverarbeitung erfolgt auf Grundlage von Art. 6 Abs. 1 lit. b) und Art. 6 Abs. 1 lit. f) DSGVO und nur für die vorstehend genannten Zwecke. Eine über den Vertragszweck hinausgehende Datenverarbeitung findet nicht statt. Sollte die Erhebung weiterer über den Vertragszweck hinausgehender Daten erforderlich werden, wird der International Club Berlin hierfür gesondert eine Einwilligung bei dem Nutzer einholen. Hinsichtlich der Aufklärung über die Betroffenenrechte wird auf die Datenschutzerklärung des International Club Berlin verwiesen.

Der International Club Berlin wird die erhobenen Daten nicht an Dritte übermitteln, mit Ausnahme des Austauschs der Daten mit folgenden Kooperationspartnern:

  • Pixformance Sports GmbH, Hauptstraße 19-20, 14624 Dallgow-Döberitz

Vermieter und Betreiber der Trainingsgeräte, Ausgeber der Trainings-Karte zur Speicherung des individuellen Training Programms und

  • AlltagsAthleten GmbH, Damaschkestraße 30, 10711 Berlin

Bereitstellen von Personal Trainern zur Erstellung des individuellen Training-Programms.

Für die Verarbeitung der Daten durch die vorstehenden Kooperationspartner, etwa zur Erstellung des individuellen Training-Programms, gelten deren Datenschutzbestimmungen.

 

  1. Haftung
    1. Die Haftung des International Club Berlin für Schäden des Nutzers ist ausgeschlossen soweit nicht nachfolgend etwas anderes geregelt ist. Von diesem Haftungsausschluss ausgenommen sind sowohl die Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, wenn diese Schäden auf einer fahrlässigen Pflichtverletzung seitens des International Club Berlin beruhen, als auch die Haftung für sonstige Schäden, wenn diese auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung oder der leicht fahrlässigen Verletzung wesentlicher Vertragspflichten seitens des International Club Berlin beruhen.
    2. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung zum Erreichen des Vertragszwecks erforderlich ist und auf deren Einhaltung Der Nutzer regelmäßig vertrauen darf. Hierzu zählt insb. die fortlaufende Bereitstellung der in Ziffer 1 genannten Sportgeräte.
    3. Bei Ausfall des Fitness-Betriebes aus Gründen, die der International Club Berlin nicht zu verantworten hat, besteht kein über die Beitragsrückzahlung hinausgehender Anspruch auf Ersatzstunden oder Schadensersatz.
    4. Vorstehende Haftungsregelung gilt entsprechend für Vertreter oder Erfüllungsgehilfen des International Club Berlin.

 

Ergänzend zu dieser Vereinbarung gilt die Vereinssatzung, die Club Ordnung, die Allgemeinen Geschäftsbedingungen und die Datenschutzbestimmung des International Club Berlin.

 

 

 

Datum:                                                                           ____________________________

 

Unterschrift des Nutzers:                                            ____________________________

 

Unterschrift International Club Berlin:                     ____________________________

 

 

 

 

Lastschrift-Einzugsermächtigung

Ich ermächtige den International Club Berlin die in Ziffer 5 in Verbindung mit der als Anlage zu dieser Vereinbarung beigefügten Preisliste genannte Nutzungsgebühr für die Dauer dieser Vereinbarung von folgendem Konto einzuziehen:

 

Vor- und Nachname des Kontoinhabers:                 ____________________________
 

IBAN:                                                                              ____________________________
 

BIC:                                                                                 ____________________________
 

Name der Bank:                                                            ____________________________
 

Datum:                                                                           ____________________________
 

Unterschrift des Kontoinhabers:                                ____________________________